Italien/Südtirol – Helm- und Haftpflicht auf der Piste

Für Skifahrer*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen:
Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Unten im Downloadbereich kann die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder heruntergeladen werden.
Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen. In vielen Sektionen könnt ihr auch einfach einen Helm ausleihen.
Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Apres Ski verlegen.

Weitere Informationen zu dem Versicherungsschutz in der DAV-Mitgliedschaft:
https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html
Download der „Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder“ als PDF [1,7 MB] hier!

Quelle: https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html